Briefkopie Falcone turismo baujahr 1960
Zitat von guzzi-hagi am 16. Juli 2025, 10:05 UhrFür die Erstzulassung unserer frischimportierten Falcone Turismo Baujahr 1960 suchen wir eine Briefkopie eines in Deutschland zugelassenen Exemplars.
Ist die Nachrüstung mit einem Tachometer für die Zulassung erforderlich?
Gruß Andreas
Für die Erstzulassung unserer frischimportierten Falcone Turismo Baujahr 1960 suchen wir eine Briefkopie eines in Deutschland zugelassenen Exemplars.
Ist die Nachrüstung mit einem Tachometer für die Zulassung erforderlich?
Gruß Andreas
Hochgeladene Dateien:Zitat von Christoph T. am 20. Juli 2025, 10:41 UhrHallo Andreas,
eine Kopie des KFZ-Briefes meiner Falcone Turismo Erstzulassung 1962 kann ich Dir zur Verfügung stellen. Am liebsten per PN, ich habe aber leider noch nicht herausfgefunden, wie das hier geht.
Zum Thema Tacho steht in § 72 Abs. 13 StVZO folgendes:
"(13) Abweichend von § 57 Absatz 1 und 2 dürfen an Krafträdern mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1961
abnehmbare Geschwindigkeitsmessgeräte und Wegstreckenzähler verwendet werden, wenn
diese während der Fahrt sicher angebracht sind,
der Anbau im Sichtbereich erfolgt, ohne das Sichtfeld des Fahrers einzuschränken,
die zulässige Abweichung der angezeigten Geschwindigkeit in den letzten Dritteln des Anzeigebereichs höchstens
plus 7 Prozent des Skalenendwertes beträgt und
die angezeigte Geschwindigkeit nicht unter der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs liegt"Bei der Vollabnahme meiner GT17 Baujahr 1934 hat die DEKRA im November 2024 einen ganz normalen Fahrrad Tacho akzeptiert.
Grüße von Christoph
Hallo Andreas,
eine Kopie des KFZ-Briefes meiner Falcone Turismo Erstzulassung 1962 kann ich Dir zur Verfügung stellen. Am liebsten per PN, ich habe aber leider noch nicht herausfgefunden, wie das hier geht.
Zum Thema Tacho steht in § 72 Abs. 13 StVZO folgendes:
"(13) Abweichend von § 57 Absatz 1 und 2 dürfen an Krafträdern mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1961
abnehmbare Geschwindigkeitsmessgeräte und Wegstreckenzähler verwendet werden, wenn
diese während der Fahrt sicher angebracht sind,
der Anbau im Sichtbereich erfolgt, ohne das Sichtfeld des Fahrers einzuschränken,
die zulässige Abweichung der angezeigten Geschwindigkeit in den letzten Dritteln des Anzeigebereichs höchstens
plus 7 Prozent des Skalenendwertes beträgt und
die angezeigte Geschwindigkeit nicht unter der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs liegt"
Bei der Vollabnahme meiner GT17 Baujahr 1934 hat die DEKRA im November 2024 einen ganz normalen Fahrrad Tacho akzeptiert.
Grüße von Christoph
Zitat von guzzi-hagi am 20. Juli 2025, 16:45 UhrFür persönliche Antworten, nachfolgend meine Mobilnummer:
0175/4122742
Gruß und Danke
Andreas
Für persönliche Antworten, nachfolgend meine Mobilnummer:
0175/4122742
Gruß und Danke
Andreas