Einzelabnahme Falcone Baujahr 1960
Zitat von guzzi-hagi am 18. September 2025, 8:44 UhrWir haben eine Falcone Baujahr 1960 aus Italien importiert und wollten nun eine Einzelabnahme bei der DEKRA durchführen lassen. Wir haben das Dokument der GUZZI STORICO aus dem hervorgeht, dass das Motorrad am 23.11.1960 hergestellt und am 05.12.1960 an das Ministerio degli Interni di Roma verkauft wurde.
Erstzulassung ist jedoch laut CARTA di Circolazione der 08.03.1979.
Die DEKRA verlangt nun die Nachrüstung mit Blinkern. Keine Blinker keine Abnahme.
Der freundliche Hinweis des Sachbearbeiters war, dass Ochsenaugen reichen würden.
Unser Einwand auf den konstruktiv speziellen Lenker der Falcone wurde mal eben ignoriert.
Könnt Ihr bitte mit Euren Erfahrunswerten behilflich sein ?
Gruß Andreas (Guzzi-Hagi)
Wir haben eine Falcone Baujahr 1960 aus Italien importiert und wollten nun eine Einzelabnahme bei der DEKRA durchführen lassen. Wir haben das Dokument der GUZZI STORICO aus dem hervorgeht, dass das Motorrad am 23.11.1960 hergestellt und am 05.12.1960 an das Ministerio degli Interni di Roma verkauft wurde.
Erstzulassung ist jedoch laut CARTA di Circolazione der 08.03.1979.
Die DEKRA verlangt nun die Nachrüstung mit Blinkern. Keine Blinker keine Abnahme.
Der freundliche Hinweis des Sachbearbeiters war, dass Ochsenaugen reichen würden.
Unser Einwand auf den konstruktiv speziellen Lenker der Falcone wurde mal eben ignoriert.
Könnt Ihr bitte mit Euren Erfahrunswerten behilflich sein ?
Gruß Andreas (Guzzi-Hagi)
Hochgeladene Dateien:Zitat von Christoph T. am 18. September 2025, 19:15 UhrHallo Andreas,
man könnte vermuten, dass das Motorrad zunächst vom Innenministerium (Polizei?) verwendet, und 1979 ausgesondert wurde. Vermutlich ist es dann von einem Privatmann gekauft und zivil zugelassen worden. Deswegen ist erst 1979 eine Carta di Circolazione erstellt worden. (wie gesagt: Vermutung. In den Tiefen italienischer Bürokratie kenne ich mich nicht aus)
Wenn der Prüfer ein Dokument hat, in dem Erstzulassung 1979 steht, ist er verpflichtet, die 1979 geltenden Regeln anzuwenden. Man könnte dem Prüfer der DEKRA obigen Sachverhalt darlegen. Ob er dann seine Ansicht ändert, ist ungewiss.
Vermutlich ist es am Besten, eine andere Prüfstelle aufzusuchen und nur das Zertifikat von Guzzi vorzulegen, nicht aber die Carta di Circolazione. Der Prüfer ist befugt, auf Basis der vorhandenen Dokumente ein Datum der Erstzulassung zu schätzen. Das wird in diesem Falle wohl der 1.1.1961 sein.
Ich habe in vergangenen Jahr eine GT17 von 1934 zugelassen, für die ich nur das Zertifikat von Moto Guzzi (bzw Piaggio) hatte, in dem stand, das Motorrad wurde 1934 an das italienische Militär ausgeliefert. Eine Carta di Circolazione hatt ich nicht. Hat problemlos geklappt.
Grüße von Christoph
Hallo Andreas,
man könnte vermuten, dass das Motorrad zunächst vom Innenministerium (Polizei?) verwendet, und 1979 ausgesondert wurde. Vermutlich ist es dann von einem Privatmann gekauft und zivil zugelassen worden. Deswegen ist erst 1979 eine Carta di Circolazione erstellt worden. (wie gesagt: Vermutung. In den Tiefen italienischer Bürokratie kenne ich mich nicht aus)
Wenn der Prüfer ein Dokument hat, in dem Erstzulassung 1979 steht, ist er verpflichtet, die 1979 geltenden Regeln anzuwenden. Man könnte dem Prüfer der DEKRA obigen Sachverhalt darlegen. Ob er dann seine Ansicht ändert, ist ungewiss.
Vermutlich ist es am Besten, eine andere Prüfstelle aufzusuchen und nur das Zertifikat von Guzzi vorzulegen, nicht aber die Carta di Circolazione. Der Prüfer ist befugt, auf Basis der vorhandenen Dokumente ein Datum der Erstzulassung zu schätzen. Das wird in diesem Falle wohl der 1.1.1961 sein.
Ich habe in vergangenen Jahr eine GT17 von 1934 zugelassen, für die ich nur das Zertifikat von Moto Guzzi (bzw Piaggio) hatte, in dem stand, das Motorrad wurde 1934 an das italienische Militär ausgeliefert. Eine Carta di Circolazione hatt ich nicht. Hat problemlos geklappt.
Grüße von Christoph
Zitat von guzzi-hagi am 19. September 2025, 9:46 UhrHallo Christoph,
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
Ich hatte gestern noch Kontakt mit dem italienischen Verkäufer, er heißt übrigens Enzo Ferrari, und er hat mir bestätigt, dass die Falcone von 1961 bis 1979 in Staatsdiensten war und 1979 an einen Privatmann verkauft wurde. Deshalb der Eintrag im CIC mit dem Erstzulassungsdatum 08.03.1979.
Und die weitere Stragegie ist jetzt wirklich, ohne die CIC nur mit dem Dokument der Guzzi Storico zum TüV nach Karlsruhe zu fahren und dort die Einzelabnahme zu machen. Ohne Blinker!
Vielen Dank für Deinen kompetenten Kommentar.
Gruß Andreas (Guzzi- Hagi)
Hallo Christoph,
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
Ich hatte gestern noch Kontakt mit dem italienischen Verkäufer, er heißt übrigens Enzo Ferrari, und er hat mir bestätigt, dass die Falcone von 1961 bis 1979 in Staatsdiensten war und 1979 an einen Privatmann verkauft wurde. Deshalb der Eintrag im CIC mit dem Erstzulassungsdatum 08.03.1979.
Und die weitere Stragegie ist jetzt wirklich, ohne die CIC nur mit dem Dokument der Guzzi Storico zum TüV nach Karlsruhe zu fahren und dort die Einzelabnahme zu machen. Ohne Blinker!
Vielen Dank für Deinen kompetenten Kommentar.
Gruß Andreas (Guzzi- Hagi)